(Fassung Juni 1997)
Im Bereich Wissenschaft werden die eingehenden Mittel an die Urheber von wissenschaftlichen, Fach- und Sachbüchern und Fachbeiträgen weitergegeben. Grundlage der Auschüttung ist die Titelmeldung durch den Urheber. Im Bereich Belletristik sowie Kinder- und Jugendliteratur braucht der Urheber seine Titel nicht zu melden. Grundlage der Ausschüttung sind hier die Ausleihermittlungen der VG WORT in den öffentlichen Bibliotheken und der Wahrnehmungsvertrag der VG WORT mit dem Urheber.
Österreichische Autoren schicken ihre Meldungen nicht an die VG WORT, sondern an die Literar-Mechana, Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien.
Für Schweizer Autoren ist die Pro Litteris, Universitätsstr. 96, CH-8033 Zürich zuständig. Beide Gesellschaften reichen die Meldungen gesammelt an die VG Wort weiter und führen auch die Verteilung durch.
Fachbeiträge in Büchern und Fachzeitschriften
einschließlich hierin enthaltener Abbildungen (Photos, Graphiken
etc.), soweit diese vom Textautor hergestellt sind. In allen anderen
Fällen ist die VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn,
Tel. (0228)
Voraussetzung für eine Vergütung ist, daß die gemeldeten Publikationen in angemessenem Umfang in wissenschaftlichen und Fachbibliotheken einstehen. Magister-, Diplom- oder Seminararbeiten können daher nicht berücksichtigt werden.
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a) Wissenschaftliche, Fach- und Sachbücher
Jeder Autor kann seine wissenschaftlichen, Fach- und Sachbücher sowie Einzelblattkarten melden, die im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Dies gilt auch für im Ausland erscheinende Originalausgaben. Neuauflagen und Lizenzausgaben sind nur dann meldefähig, wenn sie in wesentlichen Teilen neu verfaßt sind. Ein Herausgeber kann nur dann melden, wenn er einen Sammelband mit mehr als drei Beiträgen verschiedener Verfasser zusammengestellt oder eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe herausgegeben hat. Herausgeber von Zeitschriften und Reihen können nicht berücksichtigt werden. Herausgeber von Loseblattwerken können alle zwei Jahre das Grundwerk melden, sofern in diesem Zeitraum wenigstens eine Ergänzungslieferung erschienen ist. |
b) Fachbeiträge in Büchern und Fachzeitschriften
Beiträge und Lieferungen können nur bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres nach dem Erscheinen gemeldet werden. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlußfrist). Beiträge und Lieferungen werden nach »Normseiten« á 1500 Anschläge vergütet. Meldefähig sind nur Originalbeiträge (auch im Ausland erschienene), bei denen der Mindestumfang von zwei »Normseiten« (3000 Anschläge im Druck) gegeben ist. Der Text muß bei Beiträgen ein zusammenhängender sein, er kann nicht aus verschiedenen Textteilen zusammengestellt werden. Vom Textautor hergestellte Abbildungen sowie kartographische Beiträge sind in die Umfangsbemessung des Beitrags einzubeziehen, indem der Platz der Abbildung als Text angesetzt wird. Bei Lieferungen ist nur der neue Textteil meldefähig, nicht jedoch bereits vergütete Textteile sowie reine Gesetzestexte. Beiträge in Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Illustrierten werden in der Abt. Wissenschaft nicht berücksichtigt. Nur Beiträge in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften können gemeldet werden. |
Jedes Buch und jeder Beitrag kann nur einmal gemeldet werden und wird auch nur einmal vergütet. Alle Publikationen können erst nach ihrem Erscheinen gemeldet werden.
Die Titelmeldung ist auf den dafür vorgesehenen Meldeformularen
vorzunehmen, pro Titel ein Formular. Bitte keine Schriftenverzeichnisse
schicken! Die Meldeformulare können kostenlos bei der VG WORT,
Abt. Wissenschaft, angefordert werden.
Wenn der Rechtsnachfolger des Autors die Titelmeldung einreicht,
sind die Namen des Autors und des Rechtsnachfolgers auf dem Meldeformular
einzutragen.
Umsatzsteuerpflichtige Autoren erhalten die Umsatzsteuer überwiesen,
wenn sie uns schriftlich ihre Umsatzsteuernummer und das für sie
zuständige Finanzamt mitteilen sowie eine Erklärung
abgeben, daß sie die ausbezahlte Umsatzsteuer an ihr Finanzamt
abführen.
Bitte füllen Sie die Meldungen wenn möglich mit Schreibmaschine
aus (sonst in Großbuchstaben gemäß dem aufgedruckten Muster) und tragen
Sie Ihre Kartei-Nr. ein, soweit diese bekannt ist.
Eingangsbestätigungen können wegen der Vielzahl der Meldungen nicht
verschickt werden.
Die Meldefrist läuft jeweils am 31. Januar (Posteingang)
des dem Erscheinungsjahr
folgenden Jahres ab. Später eingehende Meldungen werden im Folgejahr
berücksichtigt, soweit nicht Ausschlußfristen entgegenstehen.
Die Autoren werden dringend gebeten, ihre Titel unmittelbar nach
Erscheinen zu melden. Die Ausschüttung der Abteilung Wissenschaft
erfolgt im Rahmen der Hauptauschüttung der VG WORT Ende Juni eines
jeden Jahres. Weitere Auskünfte über die Tätigkeitsbereiche der
VG WORT gibt das allgemeine Merkblatt, das Ihnen auf Anforderung
zugeschickt wird.
Vorsitzende des Verwaltungsrates: Dr. Maria Müller-Sommer
Vorstand: Horst Pillau · Prof. Dr. Gerhard Schricker · Ulrich Staudinger ·
Prof. Dr. Ferdinand Melichar (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)
Bankverbindung: VG WORT Abteilung Wissenschaft: Postbank München,
Kto. 1479 81-808 (BLZ 700 100 80)